Letzte Änderung: 25.06.2011
|
|||||||||||||||
|
Die Prüfungen vom quattro
C1 ... Um den geänderten Motor und die Abgasanlage eingetragen zu bekommen, musste ich den Nachweiss erbringen, dass der C1 die Abgas- und Lärmgrenzwerte aus dem Erstzulassungsjahr nicht überschreitet. Dazu musste der C1 eine Vorbeifahrts-Beschleunigungs- Messung für die Lärmbestimmung machen. Mein Grenzwert war 80 dBA, plus 1 dBA Toleranz. Wegen dem eingebauten Getriebe mit der kürzeren Gesammtübersetzung (5.7%) hat der C1 die 81 dBA gerade so geschafft. Eine ganz andere Story ist hingegen die Abgasprüfung. Dazu musste der C1 ins Abgaslabor. Da gab es aber noch das Problem, dass es in der Schweiz kein Abgaslabor mit Allradprüfstand gibt... Also haben wir die Kardanwelle runter genommen und das Mitteldiff gesperrt. So wurde der C1 eben "nur" als "due" im Abgaslabor auf den Prüfstand gestellt und den entsprechenden Fahrzyklus gefahren. Wie nicht anders zu erwarten, waren die Abgasgrenzwerte von 1981 mit dem 20V-Motor, Lambda-Sonde und Sport-Kat kein Problem. Die Grenzwerte wurden zwischen 70 und 90 % unterschritten. Mit den beiden Gutachten in der Tasche war dann der Eintrag des Motors auch kein Problem mehr. Im Mai 2003 kam der C1 das erste Mal wieder auf die Strasse. |